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> Begriffsdefinitionen

Letzte Änderung: Thursday 14 September 2006 3:43:48 pm

• Waldgesellschaft
Waldgesellschaft ist eine von Bäumen dominierte Gemeinschaft von Pflanzen, die einerseits in enger Beziehung zu den bleibenden Standortsmerkmalen steht, andererseits aber durch menschliche Eingriffe (Bewirtschaftung, Immissionen) abgewandelt werden kann. Unter gegebenen Standortsbedingungen hat die Waldgesellschaft eine bestimmte Konkurrenz- und Regenerationsökologie und ist durch natürliche und anthropogene Sukzessionsvorgänge mit bestimmten anderen Waldgesellschaften verbunden.
• Potentielle natürliche Waldgesellschaft, potentielle natürliche Vegetation
Als potentielle natürliche Waldgesellschaft (PNWG) wird die potentielle natürliche Vegetation (= PNV) eines Waldstandorts bezeichnet. Zu ihrer gedanklichen Konstruktion wird von TÜXEN (1956) angenommen, daß sie sich bei Beendigung des menschlichen Einflusses einstellt ohne dass Boden-, Klima- und Florenveränderungen wie sie im Zuge einer länger dauernden natürlichen Sukzession vorkommen können, berücksichtigt werden. Sie ist als höchstentwickelte auf einem Standort mögliche Vegetation Ausdruck des Standortspotentials. Sie kann in unseren Landschaften deutlich von der realen Vegetationsdecke abweichen und ist dann nur über Vergleiche anhand der Standortseigenschaften ableitbar. Daher haftet ihr immer ein gewisses hypothetisches Moment an.
Die PNV ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Zustand der Vegetation, der vorgefunden würde, wenn der Mensch nie eingegriffen hätte (TÜXEN 1956). Wenn die Standortsfaktoren durch anthropogene Eingriffe irreversibel verändert wurden (etwa Kuppenabtrag, Absenkung des Grundwassers), so wird dies durch die Angabe jener Waldgesellschaft berücksichtigt, die sich unter den derzeit gegebenen Bedingungen als höchstentwickelte einstellen würde.
Bei Standorten, deren derzeitiger anthropogen veränderter Zustand innerhalb eines überschaubaren forstlichen Planungszeitraumes auf natürlichem Weg reversibel ist oder durch herkömmliche waldbauliche Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden kann, wird der Zustand vor der Veränderung als Basis für die Zuordnung der PNWG herangezogen. Dieser wird unter den gegenwärtigen Klimabedingungen als standortsbedingtes Optimum angenommen.
Hinsichtlich des Zeithorizontes entsprechen die der PNWG unterstellten Bedingungen sinngemäß jenen der „permanenten“ Faktoren der Standortseinheit.
• Reale (= aktuelle) Vegetation
Das ist die im Gelände konkret vorgefundene Vegetation. Nur sie kann tatsächlich aufgenommen und beschrieben werden. Ökologisch bedeutsam ist der Grad an Naturnähe der aktuellen Vegetation (reziproker Begriff dazu: Hemerobiegrad). Wesentliches Kriterium dafür ist das Ausmaß der Abweichung der realen Vegetation von der PNV.
Die reale Vegetation ist standortsgerecht, wenn ihre Ansprüche mit den standörtlichen Gegebenheiten in Einklang stehen. Das Spektrum standortsgerechter oder standortstauglicher Baumarten (auch Exoten!) ist für einen Standort daher größer als jenes der natürlichen Baumarten.